Hausordnung

Diese Hausordnung soll den Rah­men für unser Zu­sam­men­le­ben in der Schul­ge­mein­schaft ge­ben, sie gilt für alle, die am Schulleben teilnehmen. Die Grundlage des täglichen Umgangs miteinander ist Achtung und gegenseitiger Respekt ungeachtet Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion usw.

  • Wir pflegen ein freundliches und respektvolles Miteinander.
  • Wir achten die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen und machen und verbreiten keine Foto- oder Videoaufnahmen von anderen Personen ohne deren Erlaubnis.
  • Unsere Schule ist gewaltfrei. Körperverletzungen des Schulpersonals oder der Schüler*innen werden nicht toleriert und zur Anzeige gebracht.
  • Wir behandeln das Eigentum anderer Personen und das Eigentum der Schule sorgsam. Die Schule haftet nicht bei Diebstahl.
  • Wir halten die Klassenräume, das Schulgebäude und das Schulgelände sauber.
  • Wir verteilen keine Flugblätter, Plakate, Werbeschriften und Aufkleber. Dies ist nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt. Wir tragen keine Kleidung, die den Charakter einer Uniform radikaler Organisationen hat oder als Erkennungszeichen solcher Gruppen gilt.
  • Wir halten uns an das Drogenverbot und bringen Alkohol und andere Drogen weder mit noch konsumieren wir sie während des Schultages. Wir halten uns an das Rauchverbot im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, das gilt auch für E-Zigaretten.
  • Falls 15 Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrkraft zum Unterricht erschienen ist, informieren wir das Schulbüro.
  • Wir verlassen in den Pausen die Unterrichtsräume. Die Unterrichtsräume werden von den jeweils unterrichtenden Lehrkräften verschlossen. Nach der letzten Stunde schließen wir die Fenster, stellen die Stühle hoch, schalten das Licht aus und schließen die Türen ab.
  • In den Unterrichtsräumen verzichten wir auf das Essen. Als Getränk ist nur Wasser in verschließbaren Flaschen und abseits der PCs erlaubt. Bei der Nutzung von Mediathek, Fachräumen und Werkstätten beachten wir die jeweilige Nutzungsordnung.
  • Wir schalten unsere Handys und Smartphones sowie andere digitale Geräte lautlos und verwahren diese während des Unterrichts in der Tasche. Nur nach Absprache mit den Lehrkräften verwenden wir diese im Unterricht.
  • Im Krankheitsfall informieren wir die Schule morgens vor Schulbeginn. Ein ärztliches Attest muss bis zum dritten Krankheitstag in der Schule vorliegen.
  • In medizinischen Notfällen wenden wir uns an die nächste Lehrkraft oder das Schulbüro. Jeden Unfall auf dem Schulweg oder auf dem Schulgelände, der einen Arztbesuch zur Folge hat, teilen wir unmittelbar dem Schulbüro mit.
  • Wir melden Besucher*innen im Schulbüro an.
  • Änderungen der Kontaktdaten teilen wir dem Schulbüro unverzüglich mit.
  • Bei Feueralarm räumen wir das Schulgebäude entsprechend der Fluchtpläne und finden uns auf den ausgewiesenen Sammelplätzen ein.