Der Schülerrat vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule.
Die Aufgaben des Schülerrates sind in §64 des Hamburger Schulgesetzes (HmbSG) geregelt.
Der Schülerrat vertritt die Interessen der gesamten Schülerschaft gegenüber der Schulleitung und der Lehrerkonferenz.
Die Aufgaben können in § 65 des HmbSG nachgelesen werden.